
Führerschein Klasse D1 |
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Als Direkteinsteiger in die Klasse D1 benötigen Sie eine
Grundqualifikation von 140 Stunden, damit Sie gewerblich fahren
dürfen.
Als Umsteiger von C oder C1 auf D oder D1 benötigen sie eine
Grundqualifikation von 35 Stunden (spezial wissen Bus) |
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Kleinere Busse |
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Mindestalter: |
21 Jahre / 18 Jahre für Personen während oder nach einer
spezifischen Berufsausbildung. |
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Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B oder
C1
voraus. |
Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur
Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
Befristung: |
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt |
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach
Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) |
Einschluss: |
B, L, AM und S |
Sonstiges: |
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Führerschein Klasse D1E |
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Kleinere Busse mit Anhänger |
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Mindestalter: |
21 Jahre / 18 Jahre für Personen während oder nach einer
spezifischen Berufsausbildung. |
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Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse D1E setzt den Vorbesitz der Klasse D1 voraus. |
Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
Befristung: |
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt |
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach
Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) |
Einschluss: |
BE und bei Vorbesitz der Klasse C1 auch C1E |
Sonstiges: |
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Führerschein Klasse D |
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Busse |
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Mindestalter: |
21 Jahre |
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Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse D setzt voraus, dass der Bewerber die
Fahrerlaubnis Klasse B oder D1 besitzt. |
Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge der Klasse - ausgenommen Krafträder - zur
Personenbeförderung von mehr als 8 Fahrgastplätzen außer dem
Führersitz (Kraftomnibusse). Anhänger mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt
werden. |
Befristung: |
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt |
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach
Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) |
Einschluss: |
Klasse D schließt die Klasse D1 ein. |
Sonstiges: |
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Führerschein Klasse DE |
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Busse mit Anhänger |
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Mindestalter: |
21 Jahre |
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Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die
Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für
deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die
Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der
Klasse D erteilt werden. |
Fahrzeuge: |
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
Befristung: |
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt |
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach
Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) |
Einschluss: |
D1E, BE und bei Vorbesitz der Klasse C auch CE |
Sonstiges: |
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen
D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen
der Klasse C1 berechtigt ist. |
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