Das Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG),
das auf der Richtlinie 2003/59EG basiert und die Aus- und
Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1 Oktober 2006
in Kraft getreten.
Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Fahrer grundlegende
Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden
Weiterbildungen.Besitzer eines
Führerscheins mit Befristung der Klasse D1, D1E, D und DE zwischen
dem 10.09.2013 und 09.09.2015, C1, C1E, C und CE zwischen dem
10.09.2014 und 09.09.2016 müssen die erste
Weiterbildung erst zum Fristende absolvieren.
So wird ein Gleichlauf der Befristung der
Fahrerlaubnis mit der Weiterbildungsfrist hergestellt, und es muss
innerhalb von 5 Jahren nur ein Führerschein ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass
die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der
Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der
wirtschaftlichen Fahrweise der Kraftfahrer.
Wer die Klassen C und D besitzt sollte den
Schwerpunkt auf die Klasse setzen die er am meisten fährt. Die
Weiterbildung wird für beide Klassen anerkannt.
Jedes Modul besteht aus 7 mal 60 Min. (420
Min)
Anmeldung jederzeit, die Termine werden dann so festgelegt, dass
jeder kommen kann. Die Weiterbildung findet in 72186 Empfingen
Marktstr.2 statt. Bei Bedarf können die Kurse auch in Ihren Räumen
stattfinden. Unternehmen erhalten Rabatte nach Vereinbarung.
Kosten:
Modul 1
95,-€
Module 2-5 je 75,-€ |
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