Allgemeine Information

Das Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1 Oktober 2006 in Kraft getreten.

Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Fahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden Weiterbildungen.

Besitzer eines Führerscheins mit Befristung der Klasse D1, D1E, D und DE zwischen dem 10.09.2013 und 09.09.2015, C1, C1E, C und CE zwischen dem 10.09.2014 und 09.09.2016 müssen die erste Weiterbildung erst zum Fristende absolvieren.

So wird ein Gleichlauf der Befristung der Fahrerlaubnis mit der Weiterbildungsfrist hergestellt, und es muss innerhalb von 5 Jahren nur ein Führerschein ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Die Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Kraftfahrer.

Wer die Klassen C und D besitzt sollte den Schwerpunkt auf die Klasse setzen die er am meisten fährt. Die Weiterbildung wird für beide Klassen anerkannt.

Jedes Modul besteht aus 7 mal 60 Min. (420 Min)

Anmeldung jederzeit, die Termine werden dann so festgelegt, dass jeder kommen kann. Die Weiterbildung findet in 72186 Empfingen Marktstr.2 statt. Bei Bedarf können die Kurse auch in Ihren Räumen stattfinden. Unternehmen erhalten Rabatte nach Vereinbarung.
 

 

Kosten:
Modul     1        95,-€
Module  2-5  je  75,-€