Führerschein Klasse L

 

 

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.

 

 

Mindestalter:

16 Jahre mit Sondergenehmigung auch mit 15 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Befristung:

Die Klasse L ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.

Sonstiges:

In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.
 

Führerschein Klasse T

 

 

 

Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind.
 

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Befristung:

Die Klasse T ist 15 Jahre gültig

Einschluss:

Klasse T schließt die Klassen L und AM ein

Sonstiges:

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.