Änderung der Führerscheinklasse L
Alle, die den Führerschein der Klasse L
haben und die diesen jetzt erwerben dürfen Schlepper mit einer
bauartbestimmten Geschwindigkeit von 40 km/h fahren. Allerdings nur
mit Anhänger, die auf 25 km/h zugelassen sind. Fährt jemand mehr als
25 km/h mit Anhänger so ist das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
http://www.kfzversicherungen.org/ratgeber/20120524/fahren-ohne-fahrerlaubnis.html
Grenzüberschreitende Ahndung von
Verkehrsverstößen.
Das
Europäische Parlament hat eine Richtlinie angenommen, mit der
schwerwiegende Verkehrsverstöße im europäischen Ausland besser
ermittelt und geahndet werden können.
Die Richtlinie "zur Erleichterung
des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die
Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte" sieht vor,
dass bei bestimmten Verkehrsdelikten mit grenzüberschreitenden Bezug
der Deliktsmitgliedstaat Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten
(Fahrzeug und Eigentümer bzw. Halter) des Zulassungsmitgliedstaates
erhält.
Erfasst werden:
Geschwindigkeitsübertretungen, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes,
das überfahren eines roten Lichtzeichens, Fahren unter Alkohol oder
Drogeneinfluss, Fahren ohne Helm, unbefugte Benutzung eines
Fahrstreifens sowie die rechtswidrige Benutzung eines Handy.
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