Führerschein Klasse B

 

Personenkraftwagen

 

 

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre Begleitendes Fahren)

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerschein-klasse voraus.

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und Trike - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden

oder

Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg nicht übersteigt.

Befristung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Sonstiges:

Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatik-getriebe beschränkt.

 

 


 

 

Führerschein Klasse BE

 

Pkw mit Anhänger

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre Begleitendes Fahren)

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (bestandene Prüfung der Klasse B)

                            Fahrzeuge:

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

oder

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Anhänger und Sattelanhänger mit nicht mehr als 3500 kg.

Befristung:

Die Klasse BE ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Sonstiges:

Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

Wer BE nachträglich erwerben möchte, braucht keine Theorieprüfung ablegen.

 

 

Führerschein Klasse B96

 

Pkw mit Anhänger

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre Begleitendes Fahren)

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse B96 wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber eine besondere Schulung in Theorie und Praxis erforderlich. Die Kosten sind ähnlich hoch wie die Kl. BE (bestandene Prüfung der Klasse B)

                            Fahrzeuge:

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

oder

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen über 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Befristung:

Die Klasse B96 ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Sonstiges:

Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und B96 darf die Klasse B96 nicht vor der Klasse B erteilt werden.

Wer B96 nachträglich erwerben möchte, braucht keine Theoretische und Praktische Prüfung ablegen.