
Führerschein
Klasse B
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Personenkraftwagen
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Mindestalter:
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18
Jahre (17 Jahre Begleitendes Fahren)
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Voraussetzungen:
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Der
Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerschein-klasse
voraus.
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Fahrzeuge:
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Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Krafträder und Trike - mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr
als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
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Anhänger
bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden
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oder
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Anhänger
mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg nicht übersteigt.
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Befristung:
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Die
Fahrerlaubnis der Klasse B ist 15 Jahre gültig.
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Einschluss:
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Klasse
B schließt die Klassen AM und L ein.
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Sonstiges:
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Wird
in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man
die Klasse B auf Automatik-getriebe beschränkt.
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Führerschein
Klasse BE
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Pkw mit Anhänger
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Mindestalter:
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18
Jahre (17 Jahre Begleitendes Fahren)
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Voraussetzungen:
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Der
Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B
und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (bestandene
Prüfung der Klasse B)
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Fahrzeuge:
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Kraftfahrzeuge
der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg
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oder
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Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B
fallen. Anhänger und Sattelanhänger mit nicht mehr als 3500 kg.
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Befristung:
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Die
Klasse BE ist 15 Jahre gültig.
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Einschluss:
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Klasse
B schließt die Klassen AM und L ein.
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Sonstiges:
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Im
Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE
nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Wer BE nachträglich erwerben möchte, braucht
keine Theorieprüfung ablegen.
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Führerschein
Klasse B96
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Pkw mit Anhänger
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Mindestalter:
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18
Jahre (17 Jahre Begleitendes Fahren)
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Voraussetzungen:
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Der
Erwerb der Klasse B96 wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96
erteilt. Keine Prüfung aber eine besondere Schulung in Theorie und
Praxis erforderlich. Die Kosten sind ähnlich hoch wie die Kl. BE
(bestandene Prüfung der Klasse B)
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Fahrzeuge:
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Kraftfahrzeuge
der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg
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oder
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Kombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen über
3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.
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Befristung:
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Die
Klasse B96 ist 15 Jahre gültig.
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Einschluss:
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Klasse
B schließt die Klassen AM und L ein.
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Sonstiges:
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Im
Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und B96 darf die Klasse
B96 nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Wer B96 nachträglich erwerben möchte, braucht
keine Theoretische und Praktische Prüfung ablegen.
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