Führerschein Klasse A1

 

Leichtkrafträder

 

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kw/kg. (Leichtkrafträder).

Befristung:

Die Klasse A1 ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.

Sonstiges:

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren ) oder bbH über 45 km/h. Leistung max. 15 kw.

 

 

Führerschein Klasse A2
 

 
 

Leistung beschränkte Krafträder

 

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Befristung:

Die Klasse A2 ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.

Sonstiges:

Bei 2 jährigen Vorbesitz der Kl A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Keine Theorieprüfung.

 

 

 

 

Führerschein Klasse A

 

Wer 24 Jahre oder älter ist, darf  ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A2  gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen

 

Mindestalter:

für den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2.

 

 

Voraussetzungen:

Bei zwei jährigen Vorbesitz der Klasse A2 brauch nur eine praktische Prüfung abgelegt werden.

 

Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt

Fahrzeuge:

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Befristung:

Die Klasse A unbeschränkt ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM.

Sonstiges:

Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz der Kl. A2. Mindestalter für Trikes 21 Jahre.

 

 

 

 

 

 

Führerschein Klasse AM

 

Kleinkrafträder

 

 

Mindestalter:

15 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Leistungsbeschränkung von max. 4 kw)

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind)

Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, 4 kw und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 350 kg).

Befristung:

Die Klasse AM ist 15 Jahre gültig.

Einschluss:

Die Klasse AM schließt keine andere Führerscheinklasse ein

Sonstiges: