Führerschein
Klasse A
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Wer 24 Jahre oder älter ist,
darf ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A2
gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A
ablegen
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Mindestalter:
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für
den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse
A2.
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Voraussetzungen:
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Bei
zwei jährigen Vorbesitz der Klasse A2 brauch nur eine praktische
Prüfung abgelegt werden.
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Ausnahme:
Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt
erworben werden, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen (Direkteinstieg).
Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der
unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor
Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird
jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt
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Fahrzeuge:
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Krafträder
ohne Leistungsbeschränkung
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Befristung:
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Die
Klasse A unbeschränkt ist 15 Jahre gültig.
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Einschluss:
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Wer
die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen
A1, A2 und AM.
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Sonstiges:
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Mindestalter
20 Jahre bei Vorbesitz der Kl. A2. Mindestalter für Trikes
21 Jahre.
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Führerschein
Klasse AM
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Kleinkrafträder
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Mindestalter:
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15
Jahre
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Voraussetzungen:
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Der
Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
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Fahrzeuge:
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Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Leistungsbeschränkung von
max. 4 kw)
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Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001
erstmals in den Verkehr gekommen sind)
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Fahrräder
mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der
Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
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Lastendreiräder
(dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von
Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, 4 kw und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
und einem Leergewicht von nicht mehr als 350 kg).
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Befristung:
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Die
Klasse AM ist 15 Jahre gültig.
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Einschluss:
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Die
Klasse AM schließt keine andere Führerscheinklasse ein
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Sonstiges:
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